Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Contentum.pro – eine Marke der Die Schreibmentoren GmbH 

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Contentum.pro (betrieben durch die Die Schreibmentoren GmbH, nachfolgend „Anbieter“) und dessen Kunden. Sie finden Anwendung auf SEO-Dienstleistungen und Texterstellung sowie auf Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb zielgruppenorientierter Online-Plattformen (z. B. ms-aktuell.de, haustiere-aktuell.de). Ebenso regeln sie die Nutzungsbedingungen für Besucher und Leser („Nutzer“) der genannten Websites. 

(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Selbst bei Kenntnis werden solche abweichenden Bedingungen ohne ausdrückliche Zustimmung nicht Vertragsbestandteil. 

(3) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Hierauf wird der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. 

(4) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch den Anbieter maßgebend. 

(5) Soweit in diesen AGB von „Verbrauchern“ die Rede ist, sind dies natürliche Personen, die Verträge zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). „Unternehmer“ sind dagegen natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). 

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) SEO-Dienstleistungen und Texterstellung: Contentum.pro bietet als Teil der Die Schreibmentoren GmbH professionelle SEO- und Content-Dienstleistungen an. Dies umfasst insbesondere die Suchmaschinenoptimierung (SEO) von Websites, die Erstellung von Texten und redaktionellen Inhalten (z. B. Webseitentexte, Blogartikel, Produktbeschreibungen, Werbetexte) sowie weitere damit verbundene Beratungs- und Marketingdienstleistungen. Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgen diese Leistungen im Abonnement-Modell mit monatlicher Laufzeit: Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird (siehe § 5). Der genaue Umfang der Leistungen (z. B. Anzahl der zu erstellenden Texte, Keywords für SEO, Veröffentlichungsintervalle usw.) wird im individuellen Angebot oder Leistungsvertrag festgelegt. Der Kunde erhält an den vom Anbieter im Rahmen dieser Leistungen erstellten Inhalten die Nutzungsrechte gemäß § 7 dieser AGB. 

(2) Betrieb zielgruppenorientierter Plattformen / Werbeleistungen: Der Anbieter betreibt Online-Plattformen, die sich an bestimmte Zielgruppen richten (beispielhaft ms-aktuell.de für lokale Informationen und haustiere-aktuell.de für Haustier-Themen). Für Werbekunden (Kunden, die auf diesen Plattformen werben) bietet der Anbieter insbesondere folgende Leistungen an: 

  • Schaltung von Werbeflächen wie Bannerwerbung, Anzeigen oder sonstige Werbebanner auf den vom Anbieter betriebenen Websites. Die Platzierung, Laufzeit und Größe der Werbeflächen sowie etwaige vereinbarte Reichweiten oder Impressionen ergeben sich aus dem jeweiligen Werbevertrag bzw. Angebot. 
  • Erstellung und Veröffentlichung von redaktionellen Werbebeiträgen (Advertorials, Sponsor-Posts) über oder im Auftrag des Werbekunden. Diese Beiträge werden im inhaltlichen Stil der jeweiligen Plattform erstellt und veröffentlicht, jedoch als Werbung oder sponsored Content kenntlich gemacht, sofern dies gesetzlich erforderlich oder vom Anbieter für die Transparenz gegenüber den Lesern für geboten gehalten wird. 

Die konkreten Inhalte, Veröffentlichungszeiträume und Platzierungen solcher Artikel werden individuell mit dem Werbekunden abgestimmt. Der Anbieter behält redaktionelle Kontrolle über veröffentlichte Inhalte, um die Qualität und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. 

(3) Nutzungsbedingungen für Plattform-Nutzer: Die in Absatz 2 genannten Online-Plattformen stehen Lesern/Besuchern zur Information und Nutzung zur Verfügung. Die Bedingungen für die Nutzung der Websites (etwa in Bezug auf zulässige Inhalte, Urheberrechte und Haftung) sind in § 11 dieser AGB geregelt. Durch den Zugriff auf die Websites des Anbieters erklärt sich der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden. 

(4) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte (Subunternehmer oder freie Mitarbeiter) heranzuziehen. Eine solche Beauftragung Dritter entbindet den Anbieter nicht von seinen vertraglichen Hauptpflichten; der Anbieter bleibt verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden. 

(5) Der Anbieter schuldet die Erbringung der ausdrücklich vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen darüberhinausgehenden Erfolg. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden durch die in Absatz 1 und 2 genannten Leistungen. Bei SEO-Dienstleistungen kann z. B. ein bestimmtes Ranking in Suchmaschinen oder eine Mindestanzahl an Besuchern nicht garantiert werden. Ebenso wird bei Werbeleistungen keine bestimmte Resonanz (z. B. Klickzahlen, Leads oder Umsatzsteigerungen) garantiert. Alle angegebenen Leistungs- und Erfolgsprognosen sind als Orientierungswerte zu verstehen, nicht als verbindliche Zusicherung. 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters: Alle Angebote, Kostenvoranschläge und Preisangaben von Contentum.pro sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere für Umfang, Preise und Leistungsbeschreibungen. Der Anbieter behält sich Änderungen inhaltlicher Art oder Preisänderungen bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vor. 

(2) Bestellung durch den Kunden: Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt in der Regel durch schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. In der Praxis bedeutet dies: Nachdem der Kunde ein schriftliches Angebot des Anbieters erhalten hat, kann er dieses innerhalb der darin genannten Annahmefrist – sofern keine Frist angegeben, innerhalb angemessener Zeit – durch schriftliche Erklärung (z. B. unterzeichnete Rücksendung des Angebots, Bestätigung per E-Mail) annehmen. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald die Annahmeerklärung des Kunden dem Anbieter zugegangen ist und der Anbieter die Annahme bestätigt hat. Mündliche Zusagen oder Abreden bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter. 

(3) Online-Bestellungen: Sofern der Anbieter Leistungen auch über Online-Bestellformulare oder seine Website anbietet, kommt der Vertragsschluss zustande, indem der Kunde den Bestellprozess auf der Website durchläuft und am Ende den Bestellbutton („zahlungspflichtig bestellen“ o. ä.) anklickt. Der Eingang der Bestellung wird vom Anbieter per E-Mail bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, es sei denn, der Anbieter erklärt ausdrücklich die Annahme darin. Spätestens mit Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter gilt die Bestellung als angenommen. 

(4) Werbeverträge: Bei Werbeleistungen (§ 2 Abs. 2) kann der Vertragsschluss auch durch individuelle Vereinbarungen, z. B. Unterzeichnung eines Buchungsauftrags/Insertion-Orders durch den Werbekunden und Gegenzeichnung durch den Anbieter, erfolgen. Der Anbieter kann Aufträge für die Schaltung von Werbung auch per E-Mail bestätigen. Auch die tatsächliche Schaltung einer Anzeige oder eines Beitrags auf den Plattformen des Anbieters lässt den Werbevertrag als zustande gekommen gelten, sofern zuvor ein entsprechendes Angebot des Anbieters vom Werbekunden angenommen wurde. 

(5) Vertreter und Vermittler: Sofern ein Werbe- oder Medienagent (Vermittler) einen Vertrag im Namen des Endkunden abschließt, versichert dieser Vermittler, vom Endkunden zur Auftragserteilung bevollmächtigt zu sein. Der Anbieter ist berechtigt, einen schriftlichen Mandatsnachweis des Vermittlers zu verlangen, der die Vertretungsberechtigung gegenüber dem Endkunden bestätigt. Ungeachtet einer solchen Bevollmächtigung bleibt der Vermittler bis zum Nachweis der Zahlung durch den Endkunden dem Anbieter gegenüber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. 

§  4 Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Laufzeit von SEO- und Content-Verträgen: Sofern der Vertrag über SEO-Dienstleistungen oder Texterstellungen nicht für eine feste Laufzeit abgeschlossen wurde, gilt er als Dauervertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Abrechnung (Abonnement-Modell). Solche Verträge können von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ende eines Vertragsmonats mit einer Frist von 14 Tagen zulässig, sofern im Angebot oder Vertrag keine abweichende Kündigungsfrist geregelt ist. Geht keine fristgerechte Kündigung zu, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Monat. Bei Verträgen mit fester Mindestlaufzeit (z. B. 6 oder 12 Monate) ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich; erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit entweder automatisch um unbestimmte Zeit (mit monatlicher Kündbarkeit) oder um die im Vertrag genannte Verlängerungsperiode, sofern eine solche vereinbart wurde. 

(2) Laufzeit von Werbeverträgen: Verträge über die Schaltung von Werbung auf den Plattformen des Anbieters (Banner, Advertorials etc.) haben die im Einzelfall vereinbarte Laufzeit. Die Laufzeit kann befristet (z. B. 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr) oder unbefristet vereinbart werden. Ist eine befristete Laufzeit vereinbart, endet der Werbevertrag automatisch mit Ablauf der Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern nicht ausdrücklich eine Verlängerung oder automatische Verlängerung vereinbart wurde. Ist ein unbefristetes Werbeschaltungsverhältnis vereinbart, kann dieses von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, falls nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Individuelle Kündigungsvereinbarungen in einzelnen Werbeverträgen gehen den Regelungen dieser AGB vor. 

(3) Form der Kündigung: Jede Kündigung bedarf zumindest der Textform (z. B. per E-Mail oder Brief); zur Beweissicherung wird dem Kunden empfohlen, eine Kündigung schriftlich abzufassen. Der fristgerechte Zugang der Kündigung beim Vertragspartner ist sicherzustellen. Der Anbieter wird auf Verlangen den Erhalt der Kündigung in Textform bestätigen. 

(4) Außerordentliche Kündigung (wichtiger Grund): Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn 

  • der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung fällige Zahlungen nicht leistet; 
  • der Kunde schuldhaft gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag oder diesen AGB verstößt (etwa gegen Mitwirkungspflichten gemäß § 6 oder gegen die Regeln zulässiger Inhalte gemäß § 6 Abs. 4 bzw. § 11) und diesen Verstoß auch nach Aufforderung nicht unverzüglich abstellt; 
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzantrag gestellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde die Zahlungen eingestellt hat; 
  • die weitere Durchführung des Vertrags für den Anbieter aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt oder aus wichtigem betrieblichen Grund unzumutbar wird. 

Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter behält der Anbieter Anspruch auf Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung werden dem Kunden gegebenenfalls zeitanteilig erstattet, soweit die Kündigung nicht auf einem schuldhaften Verhalten des Kunden beruht. Im letzteren Fall (z. B. Kündigung wegen rechtswidriger Kundeninhalte) kann der Anbieter darüber hinaus Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen. 

(5) Folgen der Vertragsbeendigung: Mit Wirksamwerden einer Kündigung oder dem Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit werden die Leistungen des Anbieters eingestellt. Bei SEO- und Content-Verträgen bedeutet dies, dass der Anbieter keine weiteren Inhalte erstellt oder Optimierungen durchführt. Bei Werbeverträgen werden geschaltete Werbemittel (Banner) zum Vertragsende entfernt und weitere Veröffentlichungen (z. B. von Beiträgen) unterbleiben. Bereits veröffentlichte redaktionelle Beiträge (Advertorials) können nach Vertragsende nach Ermessen des Anbieters weiterhin auf der Plattform abrufbar bleiben, ein Anspruch des Kunden hierauf besteht jedoch nicht (siehe auch § 9 Abs. 5). Etwaige Zugangsdaten, Materialien und Unterlagen sind gegenseitig zurückzugeben bzw. zu löschen, sofern sie nicht mehr benötigt werden. Rechte an gelieferten Inhalten richten sich nach § 7. 

§ 5 Leistungserbringung und Termine

(1) Erfüllung der Leistungen: Der Anbieter erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Können und unter Wahrung der branchenüblichen Standards. Bei SEO-Dienstleistungen und Texterstellung wird der Anbieter in engem Austausch mit dem Kunden arbeiten, um die Inhalte und Optimierungen an dessen Bedürfnisse anzupassen. Bei Werbeleistungen sorgt der Anbieter für eine möglichst optimale Platzierung der Werbung bzw. für eine qualitativ hochwertige Erstellung redaktioneller Beiträge. Konkrete Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag; der Anbieter hat das Recht, die Art und Weise der Leistungserbringung nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 

(2) Termine und Fristen: Sofern Fristen oder Fertigstellungstermine vereinbart wurden, wird der Anbieter sich bemühen, diese einzuhalten. Verbindliche Termine müssen ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sein. Bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder anderer vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände (z. B. verspätete Zulieferungen durch vom Kunden beauftragte Dritte, fehlende Mitwirkung des Kunden, technische Ausfälle) verlängern sich die Leistungsfristen angemessen. Führt ein solcher Umstand zu einer erheblichen Verzögerung, wird der Anbieter den Kunden hierüber informieren. Ein Verzug des Anbieters tritt nicht ein, solange die Verzögerung auf Umständen basiert, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. 

(3) Änderungswünsche: Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen im Leistungsumfang (z. B. zusätzliche Inhalte, Designänderungen, Anpassung einer laufenden Kampagne), wird der Anbieter – soweit zumutbar – ein Angebot über die Mehrleistungen erstellen. Erst nach schriftlicher Vereinbarung über den geänderten Leistungsumfang und ggf. zusätzliche Vergütung ist der Anbieter verpflichtet, solche Änderungen umzusetzen. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich durch Änderungswünsche des Kunden, wenn und soweit die Umsetzung der Änderungen zusätzlichen Zeitaufwand erfordert. 

(4) Abnahme von Werkleistungen: Soweit es sich bei der Leistung um eine werkvertragliche Leistung handelt (z. B. Erstellung eines individuellen Textes oder einer Website), kann der Anbieter nach Fertigstellung die Abnahme durch den Kunden verlangen. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und entweder Abnahme zu erklären oder etwaige Mängel mitzuteilen (vgl. § 6 Abs. 3). Sofern der Kunde innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung keine Mängel rügt oder die Nutzung der gelieferten Arbeitsergebnisse aufnimmt, gilt die Leistung als abgenommen. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. 

§ 6 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Bereitstellung von Informationen und Materialien: Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Leistungserbringung nach Kräften zu unterstützen. Insbesondere hat der Kunde dem Anbieter vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig alle Informationen, Unterlagen, Zugänge oder sonstigen Materialien bereitzustellen, die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich oder förderlich sind. Hierzu können z. B. gehören: Briefings, Vorgaben zum Corporate Wording/Design, Produktinformationen, Zugangsdaten zu der zu optimierenden Website oder zum Content-Management-System (CMS), Keywords, Bildmaterial, Logos oder rechtliche Hinweise (etwa zu Pflichtangaben in Werbeanzeigen). Änderungen relevanter Informationen (z. B. geänderte Kontaktdaten, neue Produkte, geänderte Website-Logins) sind dem Anbieter ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. 

(2) Kooperation und Abstimmung: Der Kunde wird einen kompetenten Ansprechpartner benennen, der für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung steht. Abstimmungs- und Freigabeprozesse (z. B. Freigabe von Entwürfen oder Beiträgen) sollen zügig erfolgen, um Verzögerungen zu vermeiden. Kommt der Kunde Mitwirkungsleistungen (z. B. Zuarbeit, Freigaben) nicht nach und verzögert sich dadurch die Leistungserbringung, gehen daraus resultierende Folgen (Zeitverzug, Mehraufwand) nicht zu Lasten des Anbieters. Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich in diesem Fall entsprechend der Dauer der vom Kunden zu vertretenden Verzögerung. Weitere Rechte des Anbieters bei erheblichen Mitwirkungsverzögerungen (z. B. Kündigung aus wichtigem Grund, siehe § 4 Abs. 4) bleiben unberührt. 

(3) Prüfung von Ergebnissen und Mängelrüge: Der Kunde hat die vom Anbieter erbrachten Leistungen und gelieferten Arbeitsergebnisse (z. B. erstellte Texte, Berichte, implementierte Änderungen) unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Vertragsgemäßheit zu überprüfen. Etwaige erkennbare Mängel oder Abweichungen sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung, in Textform anzuzeigen und dabei so detailliert wie möglich zu beschreiben. Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Mängelanzeige, gelten die Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die gesetzlichen Obliegenheiten des Kaufmanns zur Untersuchungs- und Rügepflicht (§§ 377 HGB) bleiben für kaufmännische Kunden unberührt. Der Anbieter wird berechtigten Mängelrügen nachkommen und festgestellte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen (Nachbesserung). Kann ein erheblicher Mangel auch nach mindestens zwei Nachbesserungsversuchen nicht behoben werden, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, wobei Schadensersatzansprüche den Beschränkungen in § 10 unterliegen. 

(4) Rechtmäßigkeit von Inhalten des Kunden: Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte und Materialien, die er dem Anbieter zur Verfügung stellt oder dessen Verwendung er im Rahmen der beauftragten Leistungen wünscht. Er garantiert, dass alle vom ihm gelieferten oder vorgegebenen Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Videos, Daten etc.) sowie ggf. zu verlinkende Webseiten frei von Rechten Dritter sind bzw. dass der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte, Lizenzen und Einwilligungen besitzt, um diese Materialien durch den Anbieter im Rahmen der Vertragsdurchführung nutzen zu lassen (einschließlich Veröffentlichung auf Websites des Anbieters bei Werbeverträgen). Der Kunde stellt ferner sicher, dass seine Inhalte keine rechtswidrigen, anstößigen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Elemente enthalten. Insbesondere dürfen die bereitgestellten Inhalte nicht gegen Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrechte Dritter verstoßen; sie dürfen keine beleidigenden, verleumderischen, extremistischen, jugendgefährdenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalte aufweisen. Der Kunde verpflichtet sich, keine wettbewerbswidrigen Inhalte (z. B. irreführende Aussagen, unlautere Vergleichswerbung) und – bei Werbeinhalten – alle gesetzlich erforderlichen Pflichtangaben (z. B. nach dem Telemediengesetz, Informationspflichten bei besonderem Waren-/Dienstleistungsangebot, Sponsorenkennzeichnungen) korrekt und vollständig bereitzustellen. 

(5) Freistellung bei Rechtsverstößen: Der Kunde haftet selbst für alle Folgen und Nachteile, die dem Anbieter oder Dritten durch die vom Kunden bereitgestellten oder zu verantwortenden Inhalte entstehen. Der Kunde stellt den Anbieter hiermit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund der Verwendung solcher vom Kunden bereitgestellter Inhalte geltend gemacht werden (z. B. wegen Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Wettbewerbsverstößen oder sonstigen Rechtsverletzungen). Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Gerichts- und Anwaltskosten) des Anbieters. Der Freistellungsanspruch besteht nicht, soweit der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Der Anbieter wird den Kunden über geltend gemachte Ansprüche Dritter unverzüglich informieren und ihm, soweit zumutbar, die Rechtsverteidigung überlassen bzw. in Abstimmung führen. 

(6) Nutzung der Plattformen / Verhalten der Werbekunden: Werbekunden haben bei der Nutzung der Plattformen des Anbieters (z. B. beim Einstellen oder Freigeben von Inhalten zu Werbezwecken) die in § 11 niedergelegten Nutzungsbedingungen sinngemäß einzuhalten. Insbesondere dürfen sie nicht eigenmächtig die Plattformen für unaufgeforderte Werbung (Spam), rechtswidrige Inhalte oder sonstige nicht vereinbarte Zwecke nutzen. Jegliche aktive Nutzungsmöglichkeiten (z. B. Kommentarbereiche, sofern vorhanden) sind gemäß den dort genannten Regeln zu verwenden. 

(7) Geheimhaltung von Zugangsdaten: Falls der Kunde vom Anbieter Zugangsdaten (Login, Passwörter) für Tools oder Plattformen erhält, sind diese vom Kunden vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Der Kunde informiert den Anbieter umgehend, wenn der Verdacht besteht, dass Unbefugte von den Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben könnten. Handlungen Dritter, die mit den Zugangsdaten des Kunden erfolgen, muss der Kunde sich zurechnen lassen, sofern er die missbräuchliche Verwendung der Daten zu vertreten hat. Der Anbieter ist berechtigt, bei Missbrauchsverdacht die betreffenden Zugänge vorübergehend zu sperren. 

§ 7 Rechte an Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechte

(1) Urheberrechte des Anbieters: Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtsfähige Werke schafft (insbesondere schriftliche Texte, Grafiken, Analysen, Konzeptpapiere, Programmierungen, Designleistungen etc.), verbleiben die Urheberrechte zunächst beim Anbieter bzw. dessen beauftragten Autoren oder Mitarbeitern. Der Anbieter räumt dem Kunden jedoch im nachfolgenden Umfang Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen ein, sofern die geschuldete Vergütung vollständig bezahlt ist. 

(2) Nutzungsrechte für individuell erstellte Inhalte (SEO/Text-Leistungen): Der Kunde erhält an den vom Anbieter im Auftrag des Kunden individuell erstellten Inhalten (z. B. Texte, Blogartikel, Werbetexte, Grafiken), die dem Kunden im Rahmen der SEO- und Content-Dienstleistungen geliefert werden, ein umfassendes Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht umfasst – soweit nicht anders vereinbart – das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, die gelieferten Inhalte für alle vertraglich vorgesehenen und daraus folgenden Zwecke zu nutzen, insbesondere sie zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und auf alle bekannten Nutzungsarten einzusetzen. Das Nutzungsrecht wird einfach und exklusiv eingeräumt, d. h. der Anbieter wird die erstellten Inhalte nicht anderweitig verwerten oder Dritten zur Nutzung überlassen. Der Anbieter darf jedoch, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, die Tatsache der Erstellung der Inhalte und den Namen bzw. das Logo des Kunden für Referenzzwecke nutzen (z. B. Nennung des Kunden in einer Referenzliste oder Präsentation von Auszügen des erstellten Inhalts als Arbeitsprobe), es sei denn, der Kunde widerspricht einer solchen Nutzung in Textform. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die eingeräumten Nutzungsrechte unter einem Eigentumsvorbehalt; der Anbieter kann die Nutzung der Inhalte bis zur vollständigen Zahlung untersagen oder einschränken. 

(3) Nutzungsrechte bei Werbeartikeln auf den Plattformen: Wird der Anbieter im Rahmen eines Werbevertrags nach § 2 Abs. 2 beauftragt, einen redaktionellen Beitrag (Advertorial) für den Kunden zu verfassen und auf einer seiner Plattformen zu veröffentlichen, so erfolgt diese Veröffentlichung im Namen und Auftrag des Kunden, jedoch auf der Website des Anbieters. Der Kunde erhält in diesem Fall kein ausschließliches Nutzungsrecht an dem erstellten Beitrag, jedoch das Recht, zu Werbezwecken auf die Veröffentlichung hinzuweisen und Auszüge daraus zu zitieren (z. B. auf der eigenen Website oder in sozialen Medien), sofern dadurch keine Rechte des Anbieters oder Dritter verletzt werden. Eine vollständige Übernahme oder Wiederveröffentlichung des Beitrags durch den Kunden auf anderen Webseiten oder in anderen Medien bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters, um u. a. Probleme durch Duplicate Content (mehrfach identische Inhalte) zu vermeiden. Der Anbieter bleibt berechtigt, den erstellten Beitrag im Rahmen der Laufzeit des Werbevertrags und darüber hinaus auf seiner Plattform abrufbar zu halten. Mit Ablauf der vereinbarten Veröffentlichungsdauer oder Beendigung des Werbevertrags kann der Anbieter den Beitrag archivieren, kennzeichnen (z. B. als „Anzeige früherer Partner“) oder löschen. Für vom Kunden bezahlte Veröffentlichungszeiträume, die vertraglich garantiert wurden, wird der Beitrag nicht vorzeitig entfernt, sofern kein wichtiger Grund (z. B. Rechtsverstoß nachträglich bekannt geworden) vorliegt. 

(4) Nutzungsrechte an Kunden-Materialien: Der Kunde räumt dem Anbieter an allen vom Kunden zur Leistungserbringung bereitgestellten Materialien (z. B. Logos, Bilder, Texte) ein einfaches Nutzungsrecht ein, das den Anbieter berechtigt, diese Materialien im erforderlichen Umfang für die Vertragserfüllung zu verwenden. Dies umfasst bei Werbeverträgen insbesondere das Recht, zur Erstellung eines Advertorials bereitgestellte Informationen zu verarbeiten oder ein vom Kunden angeliefertes Werbebanner auf den Plattformen des Anbieters einzubinden und öffentlich zugänglich zu machen. Das Nutzungsrecht des Anbieters an Kunden-Materialien erlischt mit vollständiger Abwicklung des Vertrags, es sei denn, eine weitere Aufbewahrung oder Nutzung ist gesetzlich vorgeschrieben oder wurde mit Zustimmung des Kunden vereinbart. Eventuelle vom Kunden gewünschte Rückgaben von physischen Datenträgern oder Löschung von Daten wird der Anbieter auf Verlangen des Kunden nach Vertragsende vornehmen, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. 

(5) Urhebervermerke und Kennzeichnungen: Der Anbieter ist – sofern nichts Abweichendes vereinbart – nicht verpflichtet, den Kunden als Urheber oder Auftraggeber der erstellten Inhalte zu nennen. Ebenso besteht für den Kunden grundsätzlich keine Verpflichtung, den Anbieter als Urheber zu nennen, außer es handelt sich um urheberrechtlich geschützte Werke, bei denen der Anbieter auf einer Urhebernennung besteht (dies würde im Einzelfall vereinbart). Der Anbieter behält sich vor, bei bestimmten veröffentlichten Inhalten, insbesondere bei umfangreichen redaktionellen Beiträgen oder Projekten, einen dezenten Urhebervermerk oder eine Autorenkennzeichnung anzubringen (z. B. in der Art eines Impressums oder Autorenbox), sofern dies branchenüblich ist und der Kunde dem nicht widerspricht. Darüber hinaus wird der Anbieter Werbebeiträge gemäß den gesetzlichen Vorgaben als solche kennzeichnen (z. B. mit dem Hinweis „Anzeige“ oder „Sponsored Post“), um Transparenz für die Nutzer zu gewährleisten – ein Recht des Kunden, auf eine unterlassene Kennzeichnung zu bestehen, besteht allerdings nicht, wenn eine Kennzeichnung rechtlich nicht erforderlich ist. 

(6) Software und Tools: Sofern der Anbieter dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu bestimmten Software-Tools, Analysen oder Dokumentationen gibt, erhält der Kunde hieran – soweit erforderlich – ein einfaches Nutzungsrecht für die interne Verwendung. Weitergehende Rechte (z. B. Quellcode-Herausgabe bei Softwareentwicklung, Eigentumsrechte an entwickelten Konzepten) werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 

§  8 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Preise und Vergütung: Die vom Kunden für die Leistungen des Anbieters zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Alle Preisangaben verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise (inkl. MwSt.) ausgewiesen sind. Der Anbieter ist bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt, nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit die Preise entsprechend etwaiger Kostensteigerungen anzupassen; eine solche Preisanpassung wird dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5% binnen eines Kalenderjahres steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zum Inkrafttreten der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen. 

(2) Fälligkeit und Abrechnung: Sofern nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Abrechnung monatlich nachträglich. Der Anbieter stellt dem Kunden am Ende eines Leistungsmonats (bzw. nach Abschluss einer einzelnen Leistung) eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Zahlungsziel ist 7 Kalendertage ab Rechnungsdatum. Die Zahlung hat ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollen Rechnungsbetrages auf dem Konto des Anbieters. Bei größeren Projekten oder längeren Leistungszeiträumen kann der Anbieter dem Kunden Teilrechnungen entsprechend dem Fortschritt oder monatliche Abschlagsrechnungen stellen. 

(3) Vorauszahlungen bei Werbeverträgen: Der Anbieter behält sich vor, insbesondere bei umfangreicheren Werbeaufträgen (z. B. langfristige Buchungen von Werbeflächen über mehrere Monate oder hochpreisige Kampagnen) Vorauszahlungen vom Kunden zu verlangen. Eine solche Vorauszahlung kann die Vergütung für mehrere Monate im Voraus oder für den gesamten vorgesehenen Kampagnenzeitraum umfassen. Die Pflicht zur Vorauszahlung und deren Umfang werden dem Kunden im Angebot oder vor Leistungsbeginn mitgeteilt. Ist eine Vorauszahlung vereinbart, ist der Anbieter erst nach Eingang der Vorauszahlung zur Leistungserbringung verpflichtet. Verzögert sich der Start der Kampagne aufgrund verspäteter Vorauszahlung, verschiebt sich der Leistungszeitraum entsprechend, ohne dass dies einen Verzug des Anbieters darstellt. 

(4) Zahlungsverzug: Kommt der Kunde in Verzug, d. h. zahlt er nicht innerhalb der in Abs. 2 genannten Frist oder einer anderweitig vertraglich vereinbarten Frist, so gelten die gesetzlichen Regelungen. Insbesondere hat der Verbraucher während des Verzugs die Geldschuld mit 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen, ein Unternehmer mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist der Anbieter ferner berechtigt, nach erfolgloser Mahnung die Leistungen vorübergehend einzustellen oder zurückzubehalten. Das gilt insbesondere für Werbeleistungen: Der Anbieter kann gebuchte Werbeanzeigen bis zum Eingang der fälligen Zahlung aussetzen (Sperrung von Werbeschaltungen). Setzt der Kunde die Zahlung auch innerhalb einer vom Anbieter gesetzten Nachfrist nicht vollständig fort, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen (§ 4 Abs. 4) und Schadenersatz verlangen. Bereits entstandene Ansprüche des Anbieters (z. B. auf Zahlung von bis dahin erbrachten Leistungen, Verzugszinsen, Mahngebühren) bleiben unberührt. 

(5) Zurückbehaltung und Aufrechnung: Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Anbieters ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

(6) Besondere Entgelte und Nebenkosten: Über die vereinbarte Vergütung hinaus hat der Kunde dem Anbieter notwendige Auslagen und Nebenkosten zu erstatten, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich sind, sofern deren Übernahme im Angebot oder vorab abgestimmt wurde. Hierzu zählen z. B. Kosten für spezielle Software-Lizenzen, Datenbanken, Reisekosten, Stockmaterial oder externe Dienstleistungen (etwa Übersetzer, Grafiker), soweit deren Einsatz im Sinne des Kunden erfolgt und vereinbart ist. Der Anbieter wird den Kunden auf solche absehbaren Nebenkosten hinweisen. Solche Kosten werden entweder direkt vom Kunden beauftragt und bezahlt oder vom Anbieter ausgelegt und anschließend zum Selbstkostenpreis weiterberechnet (in der Regel gegen Nachweis). 

(7) Eigentumsvorbehalt / Rechtevorbehalt: Gelieferte Werke und eingeräumte Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Vergütungsansprüche aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum bzw. bei den Rechteinhabern des Anbieters. Erst mit vollständiger Zahlung gehen etwa bedungene Eigentumsrechte über bzw. werden Nutzungsrechte frei von aufschiebenden Bedingungen. Der Anbieter kann bei Nichtzahlung nach Fälligkeit die weitere Nutzung der gelieferten Inhalte durch den Kunden untersagen, ohne dass dies als unzulässige Rechtsausübung gilt. 

§ 9 Besondere Bestimmungen für Werbeschaltungen und Sponsor-Inhalte

(1) Anzeigenschaltung und Platzierung: Der Anbieter wird die vereinbarten Werbemittel (z. B. Banner, Anzeigen) zum vorgesehenen Termin und an den vereinbarten Positionen auf seinen Plattformen veröffentlichen. Sofern keine exakte Platzierung vereinbart ist, erfolgt die Platzierung nach Wahl des Anbieters an einer geeigneten Stelle, die dem Umfeld der vereinbarten Platzierung entspricht (z. B. bestimmte Rubrik, Seitenbereich). Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst konstante Sichtbarkeit der Werbung während der Vertragsdauer. Geringfügige Abweichungen in der Platzierung oder Darstellung, die den Werbezweck nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keine Vertragsverletzung dar. 

(2) Werbemittel und technische Anforderungen: Der Werbekunde ist verantwortlich, dem Anbieter rechtzeitig vor Schaltungsbeginn das erforderliche Werbematerial bereitzustellen (z. B. Bannerdateien in vereinbarter Auflösung/Format, Verlinkungs-URL, Tracking-Tags). Der Anbieter wird den Eingang des Materials bestätigen und es auf offensichtliche technische Mängel prüfen. Entspricht ein Werbemittel nicht den vereinbarten Spezifikationen oder treten während der Schaltung technische Probleme auf (z. B. lädt ein Banner nicht), wird der Anbieter den Kunden informieren. Der Kunde hat in diesem Fall schnellstmöglich korrigiertes Material zu liefern. Verzögert sich die Schaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. verspätete oder fehlerhafte Anlieferung des Materials), bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters für die ursprünglich vereinbarte Schaltungsdauer bestehen; der Anbieter wird jedoch nach Möglichkeit versuchen, den Verlust an Schaltungszeit aufzuholen, sofern der Ablaufplan dies zulässt. 

(3) Kennzeichnung und inhaltliche Kontrolle: Der Anbieter ist berechtigt und, soweit gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet, Werbeinhalte als solche zu kennzeichnen (etwa durch Schriftzug „Anzeige“, „Werbung“ oder ähnliche eindeutige Hinweise) und sie redaktionell von unabhängigem Content abzugrenzen. Der Anbieter behält sich vor, Werbemittel oder Advertorial-Texte vor Veröffentlichung auf die Einhaltung dieser AGB und gesetzlicher Vorgaben zu überprüfen. Ergibt die Prüfung, dass der Inhalt gegen Regelungen verstößt oder für die Zielgruppe unzumutbar ist, kann der Anbieter Änderungen verlangen oder die Schaltung ablehnen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen der Inhalt rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt (siehe § 6 Abs. 4). Lehnt der Anbieter eine Werbeschaltung aus berechtigtem Grund ab, informiert er den Werbekunden umgehend. Soweit der Werbekunde nicht in der Lage oder willens ist, einen rechtmäßigen bzw. zumutbaren Ersatzinhalt zu liefern und der Vertrag daher nicht durchgeführt werden kann, hat der Anbieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erhaltene Zahlungen für noch nicht erbrachte Schaltungen werden in diesem Fall erstattet, soweit der Rücktritt nicht auf einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden beruht. 

(4) Konkurrenzausschluss: Der Werbekunde hat ohne spezielle Vereinbarung keinen Anspruch auf Exklusivität seiner Werbung in bestimmten Zeiträumen oder Bereichen. Der Anbieter ist grundsätzlich frei, auch Werbung von Wettbewerbern des Werbekunden gleichzeitig oder zeitversetzt zu schalten. Möchte der Werbekunde einen Konkurrenzausschluss (Exklusivitätsklausel) vereinbaren, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Abrede und ggf. eines Aufschlags auf die Vergütung. 

(5) Laufzeit, Abbruch und Verlängerung von Werbeschaltungen: Der Anbieter gewährleistet, dass eine Werbeschaltung für die vereinbarte Mindestdauer/Laufzeit aufrechterhalten wird. Eine vorzeitige Entfernung oder Deaktivierung erfolgt nur aus wichtigem Grund (z. B. Verletzung von § 6 Abs. 4 durch den Werbekunden, Einstellung der Plattform, technische Notwendigkeit) oder mit Zustimmung des Werbekunden. Sollte eine Werbeschaltung aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat (z. B. längerer technischer Ausfall der Plattform), für einen erheblichen Zeitraum nicht sichtbar sein, verlängert der Anbieter nach Möglichkeit die Schaltungsdauer entsprechend oder bietet einen angemessenen Ersatz (etwa eine Verlängerung der Kampagne oder Gutschrift), um den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang zu erfüllen. Weitergehende Ansprüche des Werbekunden wegen solcher Unterbrechungen sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegen (vgl. § 10). Nach Ablauf der vereinbarten Schaltungsdauer wird der Anbieter das Werbemittel entfernen. Bei Advertorials gilt § 7 Abs. 3 Satz 4-6: der Beitrag kann nach Vertragsende nach Ermessen des Anbieters weiterhin abrufbar bleiben, ohne zusätzliche Kosten für den Kunden, jedoch ohne Pflicht hierzu. 

(6) Reporting und Leistungsnachweise: Auf Wunsch des Werbekunden stellt der Anbieter – soweit im Angebot vorgesehen oder technisch realisierbar – ein einfaches Reporting über die Werbeschaltung zur Verfügung (z. B. Anzahl der Ad-Impressions und Klicks bei Bannerschaltung, oder Zugriffsstatistiken auf einen Advertorial-Artikel). Sofern derartige Leistungsdaten vertraglich garantiert oder als Grundlage einer Erfolgskontrolle vereinbart sind, werden die Einzelheiten (Metriken, Intervall der Berichte, Form der Lieferung) im Vertrag festgehalten. Nicht garantierte Angaben dienen lediglich Informationszwecken. Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit von vom Kunden selbst oder von Dritten erhobenen Statistikdaten. 

(7) Haftung für Werbeinhalte und Landing-Pages: Für den Inhalt der Werbung (Gestaltung, Aussagen, verlinkte Angebote) ist ausschließlich der Werbekunde verantwortlich. Der Anbieter macht sich die Inhalte der verlinkten Seiten (Landing-Pages des Werbekunden) nicht zu eigen und übernimmt keine Haftung für dortige Inhalte, Angebote oder Datenschutzmaßnahmen. Sollte der Anbieter oder Dritte feststellen, dass eine verlinkte externe Seite gegen geltendes Recht verstößt, kann der Anbieter verlangen, dass der Link entfernt oder geändert wird; kommt der Werbekunde dem nicht nach, liegt ein wichtiger Grund zur Vertragskündigung vor. Im Übrigen gilt die Freistellungsregelung des § 6 Abs. 5 entsprechend für Schäden, die aus dem Inhalt der Werbung oder der verlinkten Angebote entstehen. 

§ 10 Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungsausschlüsse

(1) Gesetzliche Haftungsgrundsätze: Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter – vorbehaltlich einer strengeren gesetzlichen Haftung (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung des Anbieters auf Schadensersatz ist – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. 

(2) Haftungshöchstbetrag: Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung des Anbieters für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden – selbst bei Verletzung wesentlicher Pflichten – der Höhe nach auf den Netto-Auftragswert der jeweiligen Leistung begrenzt, im Rahmen dessen der Schaden entstanden ist. Übersteigt der vorhersehbare, vertragstypische Schaden diesen Wert, bleibt die Begrenzung auf den Auftragswert bestehen. Diese Haftungsbegrenzung gilt in gleicher Weise zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. 

(3) Haftungsausschlüsse: In den Fällen, in denen nach Absatz 1 oder 2 keine Haftung des Anbieters besteht, haften der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und unvorhersehbare Schäden. Ebenso ist die Haftung für Datenverluste oder Schäden an der IT-Infrastruktur des Kunden ausgeschlossen, soweit der Schaden durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden hätte verhindert werden können oder auf dem unbefugten Zugriff Dritter beruht (z. B. durch Viren oder Hackerangriffe). Der Anbieter trifft Vorkehrungen zum Schutz vor Schadsoftware (regelmäßige Virenprüfungen des E-Mail-Verkehrs und der Server), kann aber keine vollständige Sicherheit garantieren. Der Kunde ist gehalten, seinerseits angemessene Sicherheits- und Anti-Malware-Maßnahmen zu ergreifen. 

(4) Keine Gewähr für Erfolg im Internet: Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die mit den Leistungen verfolgten Ziele des Kunden tatsächlich erreicht werden (siehe auch § 2 Abs. 5). Insbesondere wird keine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen (bei SEO) oder eine bestimmte Anzahl von Zugriffen oder Kontakten (bei Online-Werbung) übernommen. Äußerungen und Empfehlungen des Anbieters im Rahmen der Beratung oder Leistungserbringung stellen keine Garantie im Rechtssinne dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet. 

(5) Systemverfügbarkeit und externe Faktoren: Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit seiner Online-Plattformen und technischen Systeme. Dennoch kann es zeitweise zu Einschränkungen kommen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Störungen im Internet, höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Wartungsarbeiten). Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von ihm betriebenen Websites und Dienste unterbrechungsfrei und fehlerfrei verfügbar sind. Vorübergehende Nichtverfügbarkeiten berechtigen den Kunden oder Nutzer weder zu Schadensersatz noch zur Minderung, soweit sie nicht auf einem vom Anbieter grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Umstand beruhen. Bei planbaren Wartungsarbeiten wird der Anbieter – soweit möglich – auf eine Durchführung in nutzungsarmen Zeiten achten und die Nutzer vorab informieren. 

(6) Inhalte Dritter und verlinkte Angebote: Der Anbieter ist für Inhalte, die nicht von ihm selbst erstellt wurden (z. B. Kommentare von Nutzern, Gastbeiträge, Inhalte verlinkter externer Websites oder Werbeanzeigen Dritter), nicht verantwortlich. Solche Inhalte macht sich der Anbieter nicht zu eigen. Der Anbieter überprüft fremde Inhalte auf seinen Seiten, soweit zumutbar, und geht bei Kenntnis von Rechtsverletzungen gegen unzulässige Inhalte vor (Notice-and-Takedown-Prinzip). Eine allgemeine Überwachungspflicht trifft den Anbieter jedoch nicht. Nutzer und Kunden haben keinen Anspruch darauf, dass bestimmte fremde Inhalte dauerhaft verfügbar bleiben oder entfernt werden, außer letzteres ist gesetzlich geboten. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf fremde Inhalte entstehen, und auch nicht für Schäden, die durch die Nutzung externer Websites und Angebote entstehen, auf die lediglich verwiesen wird. 

(7) Gewährleistung bei Leistungen: Soweit der Anbieter im Rahmen eines Werkvertrags (z. B. Erstellung eines Textes oder einer Webseite) zur Lieferung eines Werks verpflichtet ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgender Maßgabe: Der Anbieter leistet zunächst Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Erbringung eines neuen Werks (nach Wahl des Anbieters). Schlagen zwei Nacherfüllungsversuche fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Für etwaige Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gelten die Beschränkungen in diesem § 10. Garantien im Rechtssinne werden vom Anbieter grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn, eine Garantie wird ausdrücklich und schriftlich erklärt. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen 12 Monate ab Abnahme oder Lieferung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist gilt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

(8) Plagiate und Rechtmäßigkeit von Inhalten: Der Anbieter sichert zu, dass von ihm erstellte Texte nach bestem Wissen frei von Plagiaten sind. Zu diesem Zweck können angemessene Plagiatsprüfungen (z. B. durch Software) erfolgen. Dem Kunden ist jedoch bewusst, dass eine völlige Sicherheit gegen unbewusste Übereinstimmungen oder inhaltliche Überschneidungen mit vorhandenen Texten nicht gewährleistet werden kann. Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass erstellte Inhalte in keinem Fall als nicht originär beanstandet werden. Des Weiteren prüft der Anbieter vom Kunden gelieferte Inhalte nicht vollumfänglich auf Rechtmäßigkeit. Sollte dem Anbieter nachträglich bekannt werden, dass Inhalte des Kunden rechtswidrig sind (§ 6 Abs. 4), ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die weitere Leistungserbringung zu verweigern. In diesem Fall behält der Anbieter seinen Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen; für noch nicht erbrachte Leistungen kann er eine pauschale Entschädigung von 50% des Netto-Auftragswertes verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dem Anbieter gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt dem Anbieter vorbehalten. 

(9) Höhere Gewalt: Der Anbieter haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terror, Unruhen, behördliche Anordnungen, rechtmäßige Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Energie- oder Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, allgemeine Störungen der Telekommunikation) verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. In Fällen höherer Gewalt oder ähnlicher unvorhersehbarer Ereignisse verlängern sich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch die genannten Umstände die Leistungserbringung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Etwa bereits erbrachte Teilleistungen sind vom Kunden zu vergüten; Gegenleistungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. 

(10) Haftung für Nutzer der Websites: Die unentgeltliche Nutzung der vom Anbieter betriebenen Websites und Inhalte erfolgt auf eigene Gefahr der Nutzer. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf den Websites bereitgestellten kostenlosen Informationen, noch dafür, dass die Nutzung der Inhalte bestimmte Ergebnisse erzielt. Hinweise, Ratschläge oder sonstige Informationen auf den Plattformen stellen keine professionelle Beratung dar und ersetzen keine individuelle Beratung. Für Entscheidungen oder Maßnahmen, die ein Nutzer auf Grundlage der Website-Informationen trifft, übernimmt der Anbieter keine Verantwortung. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Anbieter einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder in Fällen zwingender Haftung nach dem Gesetz. 

§  11 Nutzungsbedingungen für die Online-Plattformen (Leser und Nutzer)

(1) Allgemeine Nutzung der Websites: Die vom Anbieter betriebenen Websites (einschließlich ms-aktuell.de, haustiere-aktuell.de und alle weiteren Plattformen des Anbieters) stehen Besuchern zur Information, Kommunikation und – soweit angeboten – zur Interaktion zur Verfügung. Jede Nutzung der Websites, die über das bloße Lesen und Abrufen der Inhalte hinausgeht, muss im Einklang mit diesen Nutzungsbedingungen und geltendem Recht erfolgen. Insbesondere verpflichten sich alle Nutzer, die im Rahmen der Websites angebotenen Funktionen (z. B. Kommentarbereiche, Kontaktformulare) nicht zu zweckentfremden oder für rechtswidrige Zwecke einzusetzen. 

(2) Urheberrechte und Nutzungsrechte an Website-Inhalten: Die auf den Websites veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Das betrifft sowohl eigene Inhalte des Anbieters (Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Layouts, Datenbanken etc.) als auch Inhalte, die von Dritten zugeliefert oder lizenziert wurden. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters unzulässig. Den Nutzern ist es insbesondere untersagt, Website-Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu bearbeiten, soweit nicht gesetzliche Ausnahmen (z. B. Zitatrecht) oder ausdrücklich vom Anbieter eingeräumte Nutzungsrechte greifen. Das automatisierte Auslesen der Website (etwa mittels Crawler/Scraping) ist ohne Genehmigung ebenfalls verboten. Erlaubt ist hingegen das vorübergehende Laden von Inhalten in den Arbeitsspeicher im Rahmen des üblichen Browsings sowie das Anfertigen einer Kopie für den rein privaten, nicht kommerziellen Gebrauch (z. B. Ausdrucken eines Artikels zu persönlichen Zwecken), sofern dabei Urhebervermerke nicht entfernt werden. Das Setzen von Hyperlinks auf die Websites des Anbieters ist gestattet, solange klargestellt wird, dass es sich um Inhalte des Anbieters handelt und die Verlinkung den Ruf des Anbieters nicht beeinträchtigt. 

(3) Zulässige und unzulässige Nutzerinhalte: Soweit die Websites interaktive Funktionen bieten (z. B. Möglichkeit, Kommentare zu verfassen, Beiträge in Foren zu posten oder Medien hochzuladen), gilt ergänzend: Jeder Nutzer ist für die von ihm veröffentlichten Inhalte selbst verantwortlich. Die in § 6 Abs. 4 dieser AGB genannten Grundsätze zu zulässigen Inhalten gelten für Nutzerbeiträge entsprechend: Insbesondere dürfen Beiträge keine gesetzwidrigen oder anstößigen Inhalte enthalten, keine Rechte Dritter verletzen und nicht zu Straftaten aufrufen. Ebenfalls untersagt sind Werbeinhalte oder kommerzielle Angebote in Nutzerbeiträgen, sofern der Anbieter solche nicht ausdrücklich zulässt (z. B. in einem Kleinanzeigenteil). Der Anbieter ist berechtigt, vom Nutzer eingestellte Inhalte jederzeit zu überprüfen, zu sperren oder zu löschen, insbesondere wenn ein konkreter Anhaltspunkt für einen Verstoß gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht vorliegt. Ein Anspruch des Nutzers auf Veröffentlichung eines Beitrags besteht nicht. Der Nutzer räumt dem Anbieter an seinen veröffentlichten Beiträgen ein einfaches Nutzungsrecht für den Betrieb der Website ein (einschließlich der dauerhaften Vorhaltung des Beitrags zum Abruf sowie der Berechtigung, den Beitrag zum Zwecke der besseren Darstellung technisch anzupassen, z. B. Formatierung). Möchte der Nutzer einen von ihm erstellten Beitrag entfernen lassen, kann er den Anbieter kontaktieren; der Anbieter wird dem Löschverlangen nachkommen, soweit ihm dies rechtlich und tatsächlich möglich und zumutbar ist. 

(4) Nutzerkonto und Zugang: Sollte die Nutzung bestimmter Funktionen (z. B. Kommentarabgabe) ein Benutzerkonto erfordern, müssen die Angaben, die der Nutzer im Rahmen der Registrierung macht, wahrheitsgemäß und vollständig sein. Der Nutzer ist verantwortlich, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Er ist verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen, wenn Anhaltspunkte für eine unbefugte Nutzung seines Kontos vorliegen. Der Anbieter darf einen Nutzerzugang vorübergehend sperren oder dauerhaft deaktivieren, wenn konkrete Anzeichen vorliegen, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt, oder wenn der Nutzer den Zugang über längere Zeit (z. B. 12 Monate) nicht genutzt hat. 

(5) Haftungsausschluss für Nutzerinhalte: Für Schäden, die aus Nutzerinhalten resultieren, haftet ausschließlich der einstellende Nutzer. Der Anbieter macht sich Nutzerbeiträge nicht zu eigen und übernimmt – vorbehaltlich § 10 – keine Haftung für deren Inhalt. Nutzer sind verpflichtet, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus einem Verstoß des Nutzers gegen die Pflichten nach Abs. 3 entstehen (vgl. sinngemäß § 6 Abs. 5 dieser AGB). Der Anbieter wird solche Ansprüche nicht ohne Rücksprache mit dem betroffenen Nutzer erfüllen und diesem Gelegenheit zur Stellungnahme geben. 

(6) Netiquette und virtuelles Hausrecht: Der Umgang auf den Plattformen soll höflich und sachlich erfolgen. Der Anbieter erwartet von allen Nutzern die Einhaltung grundlegender Netiquette-Regeln (Respekt, keine persönlichen Angriffe, kein Spam etc.). Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, im Rahmen seines virtuellen Hausrechts entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört insbesondere, Beiträge ganz oder teilweise zu entfernen, Benutzer zu verwarnen, vorübergehend zu sperren oder dauerhaft auszuschließen. Die Entscheidung hierüber liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Anbieters. Ein ausgeschlossener Nutzer darf sich ohne Zustimmung des Anbieters nicht erneut registrieren. 

(7) Datenschutz und Tracking: Die Nutzung der Websites kann mit der Erhebung personenbezogener Daten einhergehen (z. B. IP-Adresse, bei Registrierung oder Kommentierung eingegebene Daten). Details hierzu sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen (siehe § 12). Der Anbieter weist darauf hin, dass zu Zwecken der Reichweitenmessung und Verbesserung des Angebots Cookies oder Tracking-Technologien eingesetzt werden können. Nutzer können dem Einsatz bestimmter nicht notwendiger Cookies über das Consent-Management der Website widersprechen. 

(8) Änderungen des Angebots: Der Anbieter behält sich vor, die unentgeltlichen Dienste und Inhalte der Plattformen jederzeit zu ändern, neue Dienste anzubieten, unentgeltliche Angebote kostenpflichtig zu machen oder sie ganz einzustellen. Hieraus entstehen für die Nutzer keine Ansprüche. Bei registrierten Nutzern wird der Anbieter wesentliche Änderungen, die das Nutzungsverhältnis betreffen, in geeigneter Weise ankündigen. 

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Datenschutzhinweis: Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsdaten) zur Erfüllung des Vertrages und auf Grundlage der einschlägigen Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO und BDSG). Eine weitergehende Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn hierzu eine gesetzliche Erlaubnis besteht oder der Kunde eingewilligt hat. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten können der Datenschutzerklärung des Anbieters entnommen werden, die auf der Website des Anbieters abrufbar ist. Der Kunde bestätigt, diese zur Kenntnis genommen zu haben. Im Rahmen der Vertragserfüllung erhobene personenbezogene Daten werden vom Anbieter nur solange und insoweit gespeichert, wie es der Vertragszweck oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfordern. 

(2) Auftragsverarbeitung: Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten Dritter verarbeitet (z. B. Zugriff auf Kundendatenbanken im Rahmen von SEO-Leistungen oder Verarbeiten von Nutzerdaten im Rahmen einer Kampagne), werden die Parteien erforderlichenfalls einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO schließen. Der Kunde steht dafür ein, dass er dem Anbieter solche Daten nur überlässt, wenn er dazu berechtigt ist (etwa weil die betroffenen Personen eingewilligt haben oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt). 

(3) Einwilligung in werbliche Ansprache: Der Kunde willigt – sofern nicht bereits im Rahmen der Datenschutzerklärung separat erklärt – darin ein, dass der Anbieter die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung angegebenen Kontaktinformationen (E-Mail-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer) dazu verwenden darf, den Kunden über eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen zu informieren oder zu Zwecken der Kundenpflege zu kontaktieren. Diese Ansprache kann per E-Mail, telefonisch oder auf dem Postweg erfolgen und bezieht sich beispielsweise auf neue Angebote von Contentum.pro, branchenrelevante Informationen oder Feedback-Anfragen. Der Kunde kann dieser Nutzung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach Basistarifen entstehen. Nach Widerspruch unterbleibt eine weitere werbliche Kontaktaufnahme; der Widerspruch kann z. B. per E-Mail an den Anbieter erfolgen. 

(4) Vertraulichkeit: Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen oder betrieblichen Geheimnisse und vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbeschränkt geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere alle nicht öffentlich bekannten technischen, finanziellen, personellen, konzeptionellen oder strategischen Informationen des jeweils anderen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind. Öffentliche Tatsachen oder allgemein zugängliche Informationen gelten nicht als vertraulich. Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragsnehmer unter entsprechender Verpflichtung zur Vertraulichkeit einzuschalten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit eine Partei gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss zur Offenlegung verpflichtet ist – in diesem Fall wird die betreffende Partei die andere unverzüglich über die geforderte Offenlegung informieren, soweit zulässig. Der Anbieter weist darauf hin, dass Kommunikation per E-Mail trotz technisch üblicher Sicherheitsmaßnahmen relative Unsicherheiten birgt; eine vollständige Vertraulichkeit kann auf diesem Übertragungsweg nicht garantiert werden. Sollte der Kunde eine besondere Form der sicheren Übermittlung wünschen, wird der Anbieter – soweit umsetzbar – dem nachkommen (z. B. verschlüsselte Archive, sichere Filetransferdienste). 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird (Günstigkeitsprinzip nach Art. 6 Abs. 2 Rom-I-VO). 

(2) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist in einem solchen Fall auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Im nicht-kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Hinweise gemäß § 36 VSBG: Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

(3) Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Auch alle weiteren Informationen, Kundendienste und Beschwerdeverfahren werden in deutscher Sprache angeboten, sofern nicht anders vereinbart. Falls diese AGB in einer anderen Sprache zur Verfügung gestellt werden, dient dies lediglich der Orientierung; im Zweifel hat der deutsche Wortlaut Vorrang. 

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit diese für die Parteien eine unzumutbare Härte darstellen würden, werden die Parteien eine gültige Ersatzbestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. 

(5) Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist oder ausdrücklich Textform ausreichend vereinbart wurde. Das gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Als Schriftform in diesem Sinne gilt ausschließlich ein handschriftlich unterzeichnetes Dokument oder eine qualifiziert signierte elektronische Erklärung; einfache E-Mail oder Telefax genügen nicht, soweit nicht ausnahmsweise Textform zulässig ist. In laufenden Geschäftsbeziehungen können Mitteilungen, Anzeigen oder Erklärungen des Kunden (z. B. Kündigungen, Mängelrügen, Mahnungen) auch in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen, sofern in diesen AGB oder im Vertrag nicht ausdrücklich die Schriftform verlangt wird. 

(6) Abtretung und Übertragung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen oder abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter ist seinerseits berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus auf ein verbundenes Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) zu übertragen; im Falle eines Verbrauchers als Kunden steht diesem für den Fall der Vertragsübertragung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Übergangs zu. 

(7) Widerrufsrecht für Verbraucher: Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (z. B. Vertragsschluss über Telefon, E-Mail oder Online-Shop) ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu. 

Widerrufsbelehrung: 
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Die Schreibmentoren GmbH – Contentum.pro, An der Alten Ziegelei 38, 48157 Münster, E-Mail: kontakt@contentum.pro, Tel.: 0251-488805800) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Muster-Widerrufsformular: 

<small> (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)  

  • An Die Schreibmentoren GmbH – Contentum.pro, An der Alten Ziegelei 38, 48157 Münster, E-Mail: kontakt@contentum.pro: 
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: … 
  • Bestellt am ()/erhalten am (): … 
  • Name des/der Verbraucher(s): … 
  • Anschrift des/der Verbraucher(s): … 
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): … 
  • Datum: … 

(*) Unzutreffendes streichen. 
</small> 

Skip to content